Share your experience!
Habe ein sony Tablet S. es fahrt bis zum Sony Logo hoch und bleibt dann hängen was kann ich tun?
Ich weiß es hört sich blöd an. Aber gint das Teil zurück und kauf Dir was gescheites. Z.Bsp. ein iPad.
Was wir alle hier für einen Ärger haben/ hatten ist nicht zu beschreiben.
So geht zum Beispiel seit dem Update der Zugriff auf die SD2-Karte nicht. Zwischendrin funktionierte 3 G nicht bei O2-Kunden und und und ...
Der "Support" von Sony stellt sich tot.
Ich habe das Teil verkauft und mir ein iPad geholt! Und Ruhe ist!
Tu Dir einen Gefallen und schieb das Ding ab! Im Interesse Deiner Nerven
Ich hingegen hatte noch keine grossen Probleme ich haben aber auch nicht die 3g Version und kann dazu nichts sagen.
Druecke doch mal den Reset Knopf an der Seite mit einer Stecknadel oder aenhliches. Steht aber auch in der Bedienungsanleitung.
Felix
Hatte das gleiche Problem. Ich habe das Gerät zu Media Markt getragen und es wurde eingeeschickt. Nach ca. 2 Wochen bekam ich es wieder. Das Motherboard wurde angeblich getauscht. Natürlich alle Daten futsch.
Nach dem 3g Fiasko nun das, und auf meine SD Karte kann ich auch nicht mehr zugreifen. Ein Trauerspiel ohne gleichen. Ich kann nur jeden der sich überlegt ein Sony Tablet zu erwerben sich das reiflich zu überlegen.
Ich war bisher ein echter Sony fan, aber das hat sich nun erledigt.
Ich glaube du hast recht bin oder besser war auch ein Sony Fan. Hatte gestern ein gespräch mit der Hotline,
Fazit: Einschicken und Reperatur. Glaube die sind genervt von diesen anrufen zum Thema Tablet.
Reklamier es doch bei Deinem Verkäufer! Nach Deutschem Recht steht Dir die Wahl zu, ob Wandlung oder Nachbesserung erfolgt.
Grüße
Matthias
Hallo !!!
der Händler ( MediaMarkt )hat das Recht 3x nachzubessern , erst dann gibt es
ein gleichwertiges Gerät oder das Geld zurück .
also rann an die Garantie , bevor sie abgelaufen ist , klingt doof ist aber gut für dich .
Gruß Kalle 
Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
------------------------------
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.
die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.
Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.
Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.
Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.
Grüße
Matthias
Hallo !!!
Dank , für die Infos .